Stellungnahme zur Änderung des Tierschutzgesetzes

Ich habe meine demokratischen Rechte wahrgenommen und zum Gesetzesentwurf eine Stellungnahme abgegeben. Grundsätzlich begrüße ich als Privatperson und überzeugte Funktionärin der im ÖKV organisierten Kynologie jede Maßnahme, um den Schutz von Tieren im Allgemeinen und von Hunden im Besonderen zu verbessern.

Insgesamt danke ich daher für die Präzisierungen im aktuellen Entwurf für das Tierschutzgesetz. Folgende Punkte finde ich aber noch beachtenswert, und ich bitte daher um Berücksichtigung:

(1) Sozialfunktion des Hundes

Hunde sind heute keine "Nutztiere" mehr mit Job in der Jagd oder im Herdenschutz, sondern vor allem wichtige Sozialpartner unserer Gesellschaft und üben diese Rolle teilweise auch in Situationen aus, die einer artgerechten Haltung mit Sozialkontakten und Auslauf nicht vollständig gerecht werden, etwa als "Lebenspartner" von Betagten oder Menschen mit Beeinträchtigung. Solche Menschen können häufig auch den geforderten Sachkundenachweis nicht (selbst) erbringen. Selbstverständlich vertrete ich auch für diese Hunde die Forderung nach artgerechter und sachkundiger Haltung, aber die immense Bedeutung des Tieres für solche Menschen müsste mit dem Aufwand für den Sachkundenachweis abgewogen werden.

Ich bitte daher, im Tierschutzgesetz die soziale Rolle der Hunde (und Katzen) explizit zu berücksichtigen und so auch Menschen mit Beeinträchtigungen die gesetzeskonforme Haltung von Heimtieren zu ermöglichen.

(2) Psychische Gesundheit

Die Zucht von Tieren ist nicht nur eine Frage der physischen Gesundheit. Deshalb müsste der Gesellschaft viel deutlicher vor Augen geführt werden, dass nur Hunde aus verantwortungsbewusster (zertifizierter) Zucht physisch sowie psychisch gesund sind. Bei der Vermittlung von Tieren zweifelhafter Herkunft müssten die Interessent/inn/en verpflichtend auf das Risiko psychischer Belastungen oder Traumatisierungen hingewiesen werden. Anderenfalls übernehmen die neuen Hundehalter/innen ein unkalkulierbares Risiko, das das Tier sein Leben lang begleiten und erhebliche Belastungen und erzeugen kann.

Ich bitte daher, im Tierschutzgesetz neben der physischen Gesundheit auch den Begriff der psychischen Gesundheit des Tieres zu berücksichtigen und die Organisationen, die Hunde vermitteln, zum Hinweis auf potentielle psychische Beeinträchtigungen zu verpflichten.

(3) Keine Rasselisten

Probleme im Zusammenleben mit Hunden liegen nie in deren Anatomie, sondern immer in der nicht adäquaten Haltung und Behandlung begründet. Um der Gefahr einer Entstehung von (nicht administrierbaren) "Rasselisten" vorzubeugen, müsste das Gesetz daher in allen Belangen von Gesundheit, Haltung und Erziehung explizit auf Risiken und nicht auf Größe, Rasse oder andere anatomische Merkmale abstellen.

Ich bitte, im Tierschutzgesetz jedwede Unterscheidung nach Merkmalen wie Größe oder Rasse zu vermeiden, sondern die Risiken falscher Hundehaltung und Hundeerziehung sowie die Maßnahmen zu ihrer Vermeidung beispielhaft aufzuzählen.

(4) Nur zertifizierte Züchter/innen

Zum Wohle der physischen und psychischen Gesundheit der Hundepopulation muss die Zucht von Hunden ohne Einhaltung medizinischer und ethischer Mindestkriterien explizit verboten werden. Solche Mindestvorschriften können durchwegs den jeweiligen Zuchtordnungen der Rasseclubs des ÖKV entsprechen. Der Erwerb von ohne Nachweise "gezüchteten" Tieren müsste ebenfalls verboten sein. Das müsste explizit auch für Zufallswürfe ("Unfälle") gelten.

In diesem Sinne bitte ich, im Tierschutzgesetz die Kontrolle, Überwachung und ggf Sanktionierung der Zucht von Hunden außerhalb eines FCI-Verbandes, somit ohne Zertifizierung und ohne Einhaltung der für die jeweilige Rasse vorgesehenen Zuchtregeln zu verankern. Im Gesetz wäre folgerichtig zu verankern, dass Hundewelpen ausschließlich bei Personen erworben werden dürfen, die eine Zertifizierung als Züchter/in nachweisen können.

(5) Nur zertifizierte Trainer/innen

Der Wildwuchs selbsternannter Trainerinnen und Trainer muss zum Wohle einer sachkundigen und fundierten Ausbildung der Hundehalter/innen und der Hunde eingedämmt werden. Es genügt nicht, eine zertifizierte Ausbildung der Trainer/innen vorzusehen, es müssen auch jene Personen, die über soziale Medien usw. ihre Dienste als "Privattrainer/in" anbieten, überprüft und gegebenenfalls an der Ausübung dieser Tätigkeit gehindert werden.

Ich bitte daher, im Tierschutzgesetz eine Kontrolle der regional angebotenen Dienstleister/innen im Bereich "Hundeausbildung" auf Vorliegen entsprechender Zertifizierungen vorzusehen. Bei Fehlen entsprechender Nachweise muss auch ein Verbot der Ausübung solcher Tätigkeiten möglich sein.

(6) Warnung vor Qualzuchtmerkmalen in der Werbung

Das Gesetz sollte noch deutlicher hervorstreichen, dass die Abbildung von Qualzuchtmerkmalen in den Medien zum Zweck der Werbung ethisch nicht vertretbar ist. Die enorme Nachfrage gerade nach Tieren mit solchen Merkmalen ("Moderassen") wird vor allem durch die Werbung mit entsprechenden Bildern befeuert: Was man in der Werbung sieht, findet man folgerichtig erstrebenswert.

Um die Verbreitung eines in diesem Sinne deformierten Hundebildes durch die Werbung zu unterbinden, wäre zumindest ein Zusatz zu fordern ähnlich dem bei der Tabakwerbung (etwa "Das gezeigte Tier ist aufgrund seiner Anatomie gefährdet, Schmerzen und Leiden zu erfahren.")