Seit ein paar Jahren betreiben Tierschützer und Behörden ein immer strengeres Regime gegen die Ausstellung von Hunden mit "Qualzuchtmerkmalen": Kontrolle und Abweisung am Eingang, die Pflicht zur Vorlage von medizinischen Screenings, auch Gentests und Röntgenuntersuchungen, ja sogar Papiere werden verlangt, wie sie sonst nur im "Hundehandel" aus irgendwelchen Exotenländern gefordert sind. Der Fantasie sind hier kaum Grenzen gesetzt, man könnte meinen, dass im amtlichen Veterinärwesen ein Wettbewerb herrscht, wer die beste Verhütungsstrategie findet.
Und es gibt einen Entwurf für eine Novelle zum Tierschutzgesetz, der alle Tiere mit Qualzuchtmerkmalen unter behördliche Kuratel stellen will: Jedes einzelne Tier, das selbst oder dessen Nachkommen da betroffen sein können (das also einer Art oder Rasse angehört, die betroffen sein kann), soll von der Behörde geprüft und gegebenenfalls zur Zucht zugelassen werden, oder eben auch nicht. Die entsprechenden Kriterien soll auch die Behörde festlegen (also im Grunde genau das, was der Österreichische Kynologenverband mit seinen Mitgliedern, den Rasseclubs, seit über 100 Jahren macht: Regeln und Kontrolle).
Einfuhr und Weitergabe aller Tiere mit Qualzuchtmerkmalen sind ohnehin untersagt. Aller Tiere? nein, im Tierschutz sollen Einfuhr und Vermittlung von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen weiterhin uneingeschränkt möglich sein. Die Folge ist unweigerlich eine gravierende Verschlechterung des Genpools (sowie Gesundheitszustands und Wohlbefindens) der Art "Hund" im Land, da sorgsam gezüchtete Hunde aussterben, während Hunde aus Ländern, die oft keinerlei Kontrollen vorsehen, in beliebiger Zahl und ohne Überprüfung auf Qualzuchtmerkmale eingeführt werden dürfen.
Erklärt endlich "Qualzucht"!
"Qualzucht" ist also in aller Munde. Über die Definition herrscht aber keineswegs Einigkeit, und wie es häufig mit solchen Begriffen geht, die Öffentlichkeit zerbricht sich über die Bedeutung nicht viel den Kopf: Nach wie vor findet man Hunde ohne Nase süß, in der Werbung wimmelt es nach wie vor von solchen Tieren, und über den Sieger im Wettbewerb "Hässlichster Hund der Welt", eine bedauernswerte Kreatur ohne Haare und Zähne, mit heraushängender Zunge und zentimeterlangen Krallen kann in den sozialen Medien hemmungslos mit Bildern berichtet werden.
Statt endlich ein öffentliches Bewusstsein dafür zu schaffen, was Qualzucht ist und wie die Tiere darunter leiden, ist in Tierschutz- und Zuchtkreisen ein Wettstreit entbrannt, wie man Qualzucht auf dem Papier definiert und wie ein Gesetz formuliert sein muss, das der Qualzucht ein Ende bereitet, und vor allem wer diese Definition liefern darf.
Auf den Hund bezogen: Gerne würden manche einfach Hunderassen aufzählen, die man verbieten müsste. Aber da finden die Listen kein Ende, es gibt rund 400 Hunderassen, und ständig entstehen neue Designer-"Rassen". Und schließlich gibt es doch so Vieles, was von der "Norm" des Hundes abweicht?
Die Definition gibt es schon seit Jahren
Dabei definiert etwa das österreichische Tierschutzgesetz (https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003541) schon seit Jahren sehr klar, was verboten ist (geltende Fassung 7/2023):
- 5. (1) Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.
(2) Gegen Abs. 1 verstößt insbesondere, wer
- Züchtungen vornimmt, bei denen vorhersehbar ist, dass sie für das Tier oder dessen Nachkommen mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst verbunden sind (Qualzüchtungen), sodass in deren Folge im Zusammenhang mit genetischen Anomalien insbesondere eines oder mehrere der folgenden klinischen Symptome bei den Nachkommen nicht nur vorübergehend mit wesentlichen Auswirkungen auf ihre Gesundheit auftreten oder physiologische Lebensläufe wesentlich beeinträchtigen oder eine erhöhte Verletzungsgefahr bedingen:
- a) Atemnot,
- b) Bewegungsanomalien,
- c) Lahmheiten,
- d) Entzündungen der Haut,
- e) Haarlosigkeit,
- f) Entzündungen der Lidbindehaut und/oder der Hornhaut,
- g) Blindheit,
- h) Exophthalmus,
- i) Taubheit,
- j) Neurologische Symptome,
- k) Fehlbildungen des Gebisses,
- l) Missbildungen der Schädeldecke,
- m) Körperformen, bei denen mit großer Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, dass natürliche Geburten nicht möglich sind;
Das Kreuz mit den Merkmalslisten
Nun mag man diese Merkmalsliste als nicht besonders geglückt bezeichnen, sie enthält allgemeine Begriffe wie "Atemnot" ebenso wie Einzelmerkmale wie "Exophthalmus", und sie enthält Merkmale, die keineswegs immer "Qualzucht" sein müssen (Haarlosigkeit).
Die Merkmalsliste im Tierschutzgesetz mag unvollständig oder auch nicht in allen Teilen richtig sein, letztlich umschreibt sie aber doch, was Tieren aufgrund ihres Körperbaus das Leben schwermachen kann. (Was schmerzlich fehlt, sind Wesensprobleme, die ebenfalls durch verantwortungslose "Zucht" und "Aufzucht" entstehen und dem physisch gesündesten Tier das Leben zur Hölle machen können.)
Es geht also um die genetisch bedingten Abweichungen von der "Norm" eines Hundes, d. h. um alles, was durch die Kombination der Gene der Elterntiere entstanden ist – egal, wer diese Kombination wann veranlasst oder zugelassen hat. Da stellt sich gleich die nächste Hürde: was ist die "Norm"? Wer kann die Norm eines Lebewesens festlegen? und sind Abweichungen wirklich immer "krank"?
Die so oft zitierten haarlosen Hunderassen haben in den Jahrhunderten seit ihrer Entstehung bewiesen, dass ihr Merkmal "Haarlosigkeit" keineswegs Wohlbefinden und Funktionalität einschränkt, während die durch Gendefekt entstehende Haarlosigkeit an sich behaarter Hunde sehr wohl einen "Krankheitswert" aufweist.
Eine solche Merkmalsliste müsste also wesentlich stärker auf den Krankheitswert der Merkmale abstellen: Die Haarlosigkeit der historischen Rassen ist keine "Alopezie", nicht jeder kleine Hund ist "verzwergt", und die genetische Ursache von Gelenksfehlstellungen und Bewegungsanomalien ist häufig mehr als umstritten. Gen- und Umwelteinflüsse sind im einzelnen Tier letztlich oft nicht mehr zu trennen. Der Krankheitswert ist aber leider ebenfalls kaum zu messen – wer will und darf ihn festlegen?
Der berüchtigte "Leitfaden"
So kam es zum berüchtigten "Leitfaden": einer Liste von medizinischen Screenings und Mindestergebnissen, die beweisen sollen, dass der jeweilige Hund frei von Qualzuchtmerkmalen ist. An sich doch eine gute Idee?
Wenn denn der fragliche "Leitfaden" richtig und vollständig wäre ... Zusammengestellt ursprünglich vom ÖKV anhand der Zuchtordnungen für die einzelnen Rassen, wäre das Konzept ja gut gewesen. Das Dokument ist nur leider vor seiner Überprüfung, Korrektur und Finalisierung von der Behörde übernommen und als Eintrittsvoraussetzung für Ausstellungen verwendet worden. Die Version, auf die sich die Behörden jetzt berufen, ist somit heillos veraltet, fehlerhaft und unvollständig. Alle Versuche zur Aktualisierung scheitern an der Weigerung der beteiligten Stellen – niemand sieht sich dafür zuständig.
Dieser Zweck – die Zulassung zur Ausstellung – war nie intendiert und ist auch sachlich ausgeschlossen: Die Zuchtordnungen sichern die Rassen gegen viele Probleme ab, auch mit Gentests und aufwendigen Untersuchungen. Häufig macht man solche Gentests, weil es sie eben gibt – man nutzt als verantwortungsbewusster Züchter alle Möglichkeiten, um Leid aus der Rasse fernzuhalten. Das bedeutet nicht, dass diese Rassen diese Probleme (oder Qualzuchtmerkmale) tatsächlich ständig aufweisen würden.
Eine Liste solcher Screenings für die Zuchtverwendung jetzt für die Teilnahme an einer Ausstellung vorzuschreiben, ist einfach unsinnig. Aber wer will und darf auch hier wieder die Grenze ziehen, was sinnvoll und was unsinnig ist?
Genetik, Umwelt und die Natur
Hunderassen sind immer aus ihrer Funktion entstanden: als Jagdhunde, Hütehunde, Wachhunde, Gesellschaftshunde. Nur solche funktionalen Hunde sind damit die Ahnen der heutigen Rassehunde. Um diese Funktionalität zu erhalten, verschreibt sich die Rassehundezucht der Vermeidung jeder Übertreibung von Rassemerkmalen, die krank machen würden. Und wieder: kein messbarer Begriff – worin besteht die Übertreibung, etwa der Fanglänge bzw. ‑kürze? der Rutenkrümmung? der Fellmenge? der Größe oder Kleinheit? wer will oder darf definieren, was Übertreibung ist und was noch erlaubt?
Auch wenn das Eis jetzt schon sehr dünn wird: Bei sorgsamster Zuchtentscheidung und engster Definition der Übertreibungen, die zu vermeiden sind, treten "in der Natur" immer wieder Fehlbildungen auf, die zwar genetisch bedingt sind, aber nicht "vorhersehbar" (wie das Tierschutzgesetz zum Glück einräumt). Vorhersehbarkeit ist bekanntlich ebenfalls nicht messbar.
Das Ende der Soft-Faktoren
Kurz: Tierzucht erfordert immer Fachwissen, aber auch die Soft-Faktoren: Verantwortungsbewusstsein, Erfahrung, Gespür und eine ethische Grundhaltung, die die eigenen Entscheidungen auch in Frage stellt und Neues zulässt.
Ein Gegenwind, wie er derzeit vom Tierschutz ausgeht, erstickt diese Soft-Faktoren. Zugleich wird den Züchtern auch das Fachwissen abgesprochen, Tierschützer wissen ja ohnehin alles besser und erfinden das Rad neu, das schon seit Jahrzehnten gut gelaufen ist.
Die Fantasie galoppiert
Kein Ende der Streiterei, wer die Definition liefert und wer sich daran zu halten hat. Und angesichts all der Debatten, Zitate und kursierenden Versionen von Merkmalslisten und Gesetzesentwürfen passiert es, dass schon heute manche Behörden Regeln anwenden, die noch gar nicht Gesetz sind.
Im Ausland wird schon darüber nachgedacht, über die Qualzucht-Debatte hinaus das Tierschutzgesetz nach Punkt und Beistrich anzuwenden: Hunde in der Autobox? auf keinen Fall länger als ... Somit keine Unterbringung in der Box auf längeren Autofahrten mit dem Familienmitglied Hund usw.
Heute mögen das hitzige Diskussionen in den Social Media ohne fachliche Grundlage sein, aber wir haben ja gesehen, wie rasch auch die absurdesten Ideen Eingang in Vorschriften finden. Der fragliche Entwurf zur Novelle des österreichischen Tierschutzgesetzes enthält sogar die Möglichkeit, die Kastration eines Tieres anzuordnen, wenn die Gefahr der Qualzucht besteht. Wenn das nur Fantasie bleibt!
Wo passiert Qualzucht?
Aber jede Aufzählung von Merkmalen im Gesetz ist ohnehin die Obergrenze dessen, was der Mensch dem Tier zumuten darf. Ein ethisch denkender Züchter wird seine Maßstäbe wesentlich enger setzen.
Warum gerade die im FCI-Verband kontrollierte Rassehundezucht hier als Feindbild dasteht, ist deshalb unverständlich, betreibt doch der Österreichische Kynologenverband mit seinen Mitgliedern, den jeweiligen Rasseclubs, seit über 100 Jahren genau das: durch über das Gesetz hinausgehende Regeln und Kontrollen zu verhindern, dass solche Genkombinationen entstehen, die Leid und Schmerzen verursachen. Rund ein Zehntel der Hundepopulation entstammt in Österreich dieser verantwortungsbewussten Zucht. 90% sind aber Hunde, die unter keinerlei Regeln und Kontrollen gezeugt wurden, wo also nicht einmal die Einhaltung des Tierschutzgesetzes sichergestellt ist. Leider gibt es keine Statistiken, woher die Hunde stammen, die in den Tierarztpraxen wegen Qualzuchtmerkmalen behandelt werden. Die öffentliche Meinung ist mit ihren Zuschreibungen bekanntlich schnell und undifferenziert.
Der ÖKV hat schon vor Jahren, als die Merkmalsliste in das Tierschutzgesetz aufgenommen wurde, mit dem Projekt "Konterqual" klargestellt, dass solche Merkmale aus der Rassehundezucht verschwinden müssen: mit der Forderung nach entsprechenden medizinischen Screenings und Zuchtprogrammen.
Kein Ausweg
Diese frühe Reaktion wird von der Öffentlichkeit nicht wahrgenommen und nicht honoriert. Vielleicht hat sich im ÖKV-Bereich nach der Bestandsaufnahme, der Entwicklung von Screening-Vorschlägen und der Versicherung, dass nun belegbar nach den neuen Regeln gezüchtet werde, ein zu gutes Gewissen breitgemacht? Oder fehlt es an der Kommunikation? Der ÖKV ist mit seinen Rasseclubs, trotz des Vorsprungs an Verantwortungsbewusstsein, Regeln und Kontrollen, in die Defensive geraten und findet keinen Ausweg mehr.
Energien vernichten im internen Streit
Leider ist die Kommunikation zwischen allen Teilen der organisierten Kynologie in Österreich zusammengebrochen. Der Verband spricht nicht mit seinen Mitgliedern, die Mitglieder sprechen zwar teilweise miteinander, aber auch wieder nur in Zirkeln, wo bestimmte Meinungen nicht erwünscht sind und manche noch weitermachen wollen, als wäre nichts geschehen. Viele kümmern sich ohnehin lieber um ihre eigenen Angelegenheiten, und viel zu viele (auch "ganz oben") meinen, das wäre doch alles nur ein Problem bestimmter Hunderassen, die ohnehin niemand braucht.
Wenn man sich der Sache stellt, dann im Streit: Man streitet untereinander, ob nun die pragmatische Haltung des ÖKV, wenigstens in der "Zucht-Kommission" (zur Verhinderung von Qualzucht) vertreten sein zu wollen, die Versuche des ÖKV konterkariert, die Merkmalslisten für Ausstellungen ("Leitfaden") und damit die Bevormundung durch die Behörde wieder loszuwerden. Aber wie realistisch ist letzteres Vorhaben? seien wir ehrlich, dieser Zug ist abgefahren, jedenfalls in der aktuellen politischen Konstellation.
Und was bringt dieser interne Streit in der aktuellen Situation, wenn jede Bezirksverwaltungsbehörde ihre eigenen Regeln für Züchter und Ausstellungen aufstellt? wenn Züchter im einen Bezirk ganz anderen Regeln unterliegen als im Nachbarbezirk? wenn man den Ausstellungsort danach wählen muss, wo man die geringsten Auflagen befürchtet? und dann vielleicht erst recht Auflagen erteilt werden, die ausländischen Ausstellern den Zugang praktisch verunmöglichen? und wenn letztlich auch im Ausland alles auf Merkmalslisten hinausläuft (in Deutschland die "Hannoveraner Erklärung", die auch vom Verband akzeptiert wurde)?
Selbstbestimmung durch Kooperation zurückgewinnen
Die adäquatere Reaktion wäre hier doch: was nicht mehr zu ändern ist, muss man wenigstens mitgestalten, und zwar in internationaler Kooperation. Statt den ÖKV zu prügeln (der dieser Sache offenbar nicht mehr Herr wird), wäre also eher zu fragen: wo bleibt die FCI?
Immer mehr Länder – keine Exoten: gerade Länder mit klugem und erprobtem Zuchtmanagement – kämpfen mit diesem kynologischen Wahnsinn, der alles kaputt macht, was über Jahrzehnte im Dienste der Gesundheit und Sicherheit der Hundezucht aufgebaut wurde – und die FCI schweigt? Von dort müsste die Kooperation ausgehen! Schon jetzt und seit Jahren dürfen im gesamten Bereich der FCI nur "gesunde" Hunde ausgestellt werden. Was ändert sich also daran, wenn man in einer internationalen (minimalen) Merkmalsliste aufzählt, was die Gesundheit so einschränkt, dass diese FCI-Regel sicher greift? Das würde nicht nur den nationalen Scharmützeln den Boden entziehen, sondern auch die Haltung in Mitteleuropa als Vorbild exportieren. Und letztlich ganz praktisch gesehen das Ausstellen im Ausland vereinfachen.
Fachkompetenz einbringen
Wie die letzten Jahre gezeigt haben, ist mit einer Beteiligung der Behörde an solchen Fragen dem Einfluss von wenig fundiertem Wissen Tür und Tor geöffnet. Warum also nicht dafür eintreten, dass der ÖKV dort wenigstens Sitz und Stimme hat und so seine Fachkompetenz einbringt?
Die Mitglieder der geplanten Zuchtkommission müssen wahre Wunderwuzzis sein, um all das zu schaffen, was ihnen da aufgetragen wird – sollen sie doch generell für die Vermeidung von Qualzucht in der Zucht aller Tiere in Österreich zuständig sein. Und letztlich soll die Kommission genau das tun, was der ÖKV und seine Verbandskörperschaften seit über 100 Jahren tun: Regeln aufstellen und deren Einhaltung kontrollieren.
Der ÖKV kann, so er sich daran beteiligt, in diese Kommission also nicht nur sein kynologisches Fachwissen, sondern auch sein jahrzehntelang erprobtes Know-how über Zuchtmanagement einbringen. Die ÖKV-Züchter werden hier eine Vorbildfunktion haben. Zugleich hilft der ÖKV, endlich auch jene den Regeln und Kontrollen zu unterwerfen, die sich immer schon allem entziehen – und der Hundezucht dadurch erst zu diesem verheerenden Image verholfen haben.
Der Elfenbeinturm ist passé
Statt uns weiter im Gejammer über die Bosheit der Politik zu verlieren, müssen wir uns dem neuen Wind in der Hundezucht stellen und aus unserer Nabelschau aufwachen. Es gibt nicht nur den ÖKV oder gar nur den Rasseclub. Wir sind eine Minderheit in der Hundewelt – einer Welt, die sich als nicht besonders gut herausgestellt hat. Das ist heute einfach nicht mehr zu leugnen.
Aber wir können mit unserer Erfahrung, unserer Organisation und unserer Ethik helfen, um diese Hundewelt insgesamt zu verbessern.
Nein, das ist kein Aufruf an Weltverbesserer. Das ist der Versuch, den Elfenbeinturm zu verlassen, bevor er im Sand versinkt.